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Fahrlehrer Bühler Willisau

Teilnahmebedingungen für die Motorradgrundkurse

AGB’s Fahrschule, VKU und Motorradkurse

Motorradkurse:

Wer sich für die Motorradgrundkurse anmeldet, ist imstande ohne Selbst- und Fremdgefährdung selbstständig an den Kursort zu fahren!
Anfahren und anhalten im Verkehr sowie leichte normale Kurven fahren sind Mindestanforderungen. Wer die nicht erfüllt soll/muss zuerst Fahrstunden nehmen!
Diese Kurse finden bei jedem Wetter statt, ausser bei starkem Schneefall der liegen/haften bleibt!

-Ausweise: Lernfahrausweis und Fahrzeugausweis, inkl. Beiblätter des STVA, müssen im ORIGINAL vorgewiesen werden.
-Fahrzeug: Das Fahrzeug entspricht den Vorschriften des SVG. Insbesondere Reifenprofiltiefe und Auspuffanlagen.
-Kleidung: Für die Kurse gelten die gleichen Kleider-Vorschriften wie für die praktische Motorradprüfung. Schutzbekleidung! Bei der Kat. A1 45km/h sind gute Hosen und Jacke akzeptiert.
-Absagen: Absagen (egal aus welchen Gründen, auch bei Krankheit usw.) müssen eine Woche vor dem Kurs erfolgen.
Wir behalten uns das Recht vor, Kurse mit nur 1 Teilnehmer kurzfristiger abzusagen. Ab 2 Personen finden die Kurse statt!
Wetterbedingte Absagen erfolgen von uns, wir stützen uns auf Wetterwarnungen von Meteo-Schweiz.

Wer die Bedingungen oben nicht erfüllt, ohne gültige Original-Ausweise oder mit einem Motorrad mit Mängeln usw. zum Kurs erscheint, wird vom Kurs ausgeschlossen. Die Kosten, inkl. aller Folgekurse innert 1 Woche, trägt der Teilnehmer selber. Wer durch technische Defekte oder stürze am Kurs ausfällt muss den Kurs kostenpflichtig wiederholen. Eine Bestätigung des Kursbesuches erfolgt nur bei kompletter Kursteilnahme.

Fahrstunden  Kat. B Auto, Kat. A1 - A Motorrad und Kat. BE Anhänger:

Begründet können Fahrstunden bis 48 Stunden vor dem Termin, ohne Kostenfolge, abgesagt werden.
Absagen und nicht erscheinen innerhalb 48 Stunden, werden in jedem Fall vollumfänglich verrechnet. Einzige Ausnahme sind unfallbedingte Ausfälle. Eine Lektion dauert mindestens 50 Minuten. Zwischen den Lektionen machen wir eine Pause, diese Pausenzeit gehört nicht zur Lektionszeit.
Die Fahrstunden sind in der Regel vor der Fahrt mit Abo oder unmittelbar nach der Fahrt zu zahlen.

VKU Verkehrs-Kunde-Unterricht:

Abmeldungen müssen 1 Woche vor dem Kurs erfolgen, bei zu später Abmeldung sind die gesamten VKU-Kurskosten geschuldet.

Motorradkurse:
Es obliegt ausschliesslich mir selbst als Fahrer festzustellen, ob meine individuellen Fähigkeiten und mein Können zu erfolgreichen Bewältigung der vorgegebenen Aufgaben und Übungen ausreichen. Den Veranstalter und deren Instruktoren/Fahrlehrer trifft keine Verpflichtung, meine Fähigkeiten und mein Können festzustellen und zu überprüfen. Wenn ich z.B. wegen Alkohol, Drogen oder Medikamenten nicht fit bin, nehme ich an den Kursen nicht teil und bin selber für sämtliche Umstände und Kosten, welche dadurch entstehen verantwortlich.

In Kenntnis dieser besonderen und aller anderen Gefahren nehme ich auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil. Die Haftung des Kursanbieters Bühler-Fahrlehrer GmbH ist in jeder Art und für jegliche Ereignisse ausbedungen.

Für Sach- und Personenschäden, die ich verursache, ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.

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Anhängerausbildung Kat. BE

Wie gross soll ein Gespann für die Fahrschule sein? Die Entscheidung für unser grosses Gespann war ziemlich schnell gefällt. Wir orientierten uns am Markt. Da diese Prüfungskategorie meistens beruflich und oft auch für die Freizeit benötigt wird, war uns klar, es soll ein Gespann sein, für welches man auch wirklich einen Lernfahrausweis Kat. BE benötigt.

Arbeitgeber sollen Gewissheit haben, dass ihre von uns ausgebildeten Mitarbeiter, mit einem Gespann fahren können und sich der Besonderheiten und Gefahren eines grösseren Anhängers bewusst sind.
Ein korrektes praxisnahes An- und Abhängen, inkl. Fahrzeugsicherung und späterer Wiederinbetriebnahme ist uns sehr wichtig.

Für Firmen bieten wir die Möglichkeit des, von uns erprobten, Gruppenunterrichtes an. Wir sind in der Lage, drei Fahrer gleichzeitig auszubilden. Dank einem grosszügigen Zugfahrzeug finden alle genügend Platz und lernen voneinander. Und ihre Firma kann Geld sparen!
Der "Parifonds" des Bauhauptgewerbes unterstützt diese Ausbildung mit Fr. 50.00 pro Lektion! 

Wir Fahrlehrer verfügen über umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen, welche wir in der Armee, beim Ausüben des Handwerkerberufs und als Instruktor für Fahrsicherheitskurse erworben haben.
Wir überzeugen durch Fachkompetenz und Erfahrung.

Sie profitieren von realen Anhänger-Abmessungen und das Manövrieren geht viel einfacher, Profis wissen das.
Rückfahrkamera am Zugfahrzeug und am Anhänger sind erlaubte Assistenzysteme, die eingebaut sind.

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Kontakt

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Bühler-Fahrlehrer GmbH

Hausmatte 2
6248 Alberswil

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Fahrlehrer Oli Bühler

079 236 64 25

Fahrlehrer Ernst Bühler

079 540 26 94

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