Teilnahmebedingungen für die Motorradgrundkurse
AGB’s Fahrschule, VKU und Motorradkurse
Motorradkurse:
Wer sich für die Motorradgrundkurse anmeldet, ist imstande ohne Selbst- und Fremdgefährdung selbstständig an den Kursort zu fahren!
Anfahren und anhalten im Verkehr sowie leichte normale Kurven fahren sind Mindestanforderungen. Wer die nicht erfüllt soll/muss zuerst Fahrstunden nehmen!
Diese Kurse finden bei jedem Wetter statt, ausser bei starkem Schneefall der liegen/haften bleibt!
-Ausweise: Lernfahrausweis und Fahrzeugausweis, inkl. Beiblätter des STVA, müssen im ORIGINAL vorgewiesen werden.
-Fahrzeug: Das Fahrzeug entspricht den Vorschriften des SVG. Insbesondere Reifenprofiltiefe und Auspuffanlagen.
-Kleidung: Für die Kurse gelten die gleichen Kleider-Vorschriften wie für die praktische Motorradprüfung. Schutzbekleidung! Bei der Kat. A1 45km/h sind gute Hosen und Jacke akzeptiert.
-Absagen: Absagen (egal aus welchen Gründen, auch bei Krankheit usw.) müssen eine Woche vor dem Kurs erfolgen.
Wir behalten uns das Recht vor, Kurse mit nur 1 Teilnehmer kurzfristiger abzusagen. Ab 2 Personen finden die Kurse statt!
Wetterbedingte Absagen erfolgen von uns, wir stützen uns auf Wetterwarnungen von Meteo-Schweiz.
Wer die Bedingungen oben nicht erfüllt, ohne gültige Original-Ausweise oder mit einem Motorrad mit Mängeln usw. zum Kurs erscheint, wird vom Kurs ausgeschlossen. Die Kosten, inkl. aller Folgekurse innert 1 Woche, trägt der Teilnehmer selber. Wer durch technische Defekte oder stürze am Kurs ausfällt muss den Kurs kostenpflichtig wiederholen. Eine Bestätigung des Kursbesuches erfolgt nur bei kompletter Kursteilnahme.
Fahrstunden Kat. B Auto, Kat. A1 - A Motorrad und Kat. BE Anhänger:
Begründet können Fahrstunden bis 48 Stunden vor dem Termin, ohne Kostenfolge, abgesagt werden.
Absagen und nicht erscheinen innerhalb 48 Stunden, werden in jedem Fall vollumfänglich verrechnet. Einzige Ausnahme sind unfallbedingte Ausfälle. Eine Lektion dauert mindestens 50 Minuten. Zwischen den Lektionen machen wir eine Pause, diese Pausenzeit gehört nicht zur Lektionszeit.
Die Fahrstunden sind in der Regel vor der Fahrt mit Abo oder unmittelbar nach der Fahrt zu zahlen.
VKU Verkehrs-Kunde-Unterricht:
Abmeldungen müssen 1 Woche vor dem Kurs erfolgen, bei zu später Abmeldung sind die gesamten VKU-Kurskosten geschuldet.
Motorradkurse:
Es obliegt ausschliesslich mir selbst als Fahrer festzustellen, ob meine individuellen Fähigkeiten und mein Können zu erfolgreichen Bewältigung der vorgegebenen Aufgaben und Übungen ausreichen. Den Veranstalter und deren Instruktoren/Fahrlehrer trifft keine Verpflichtung, meine Fähigkeiten und mein Können festzustellen und zu überprüfen. Wenn ich z.B. wegen Alkohol, Drogen oder Medikamenten nicht fit bin, nehme ich an den Kursen nicht teil und bin selber für sämtliche Umstände und Kosten, welche dadurch entstehen verantwortlich.
In Kenntnis dieser besonderen und aller anderen Gefahren nehme ich auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil. Die Haftung des Kursanbieters Bühler-Fahrlehrer GmbH ist in jeder Art und für jegliche Ereignisse ausbedungen.
Für Sach- und Personenschäden, die ich verursache, ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.
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