Der Weg zum Führerausweis
1. Nothelferkurs
Wer sich für den Erwerb eines Lernfahrausweises der Kategorie A1, A, B anmeldet muss nachweisen, dass der Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferkurs) bei einer dazu anerkannten Organisation absolviert wurde. Der Nothelferkurs darf nicht älter als 6 Jahre sein.
2. Lernfahrausweis beantragen
Ein Gesuchformular (Ziffer 12) für den Lernfahrausweis kannst du direkt beim Strassenverkehrsamt in deinem Wohnkanton beantragen.
Auf dem Formular sind die einzelnen Schritte detailliert beschrieben.
3. Theorie
Nach dem Einreichen des Gesuchformulars erhältst du die Anmeldekarte für die Theorieprüfung. Theoretisches Grundwissen eignest du dir ganz einfach Online (z.B. hier) oder ab CD (Buchhandel) an. Natürlich unterstützt dich die Fahrschule Bühler auf Wunsch dabei. Wichtig: Für die Theorieprüfung musst du einen amtlichen Ausweis mitnehmen.
Nach bestandener Theorieprüfung erhältst du den Lernfahrausweis zusammen mit der Anmeldekarte für die praktische Führerprüfung per Post.
4. Verkehrskundekurs / VKU
Der Verkehrskundekurs ist obligatorisch und kann frühestens nach Erhalt des Lernfahrausweises besucht werden.
5. Fahrstunden
Nach Erhalt des Lernfahrausweises bist du berechtigt, Fahrstunden bei einem Fahrlehrer oder mit einer Begleitperson zu nehmen. Die Begleitperson muss mindestens das 23. Altersjahr vollendet haben und mindestens 3 Jahre im Besitz des unbefristeten Führerscheins der entsprechenden Kategorie sein.
Beim Unterricht bei der Fahrschule Bühler darfst du deine Begleitperson gerne zum Mitfahren einladen. So sieht sie gleich einmal wo deine Stärken sind, wie eine Fahrstunde aufgebaut ist und was ihr gemeinsam üben gehen dürft.
6. Führerprüfung
Jetzt darfst du zeigen was wir zusammen erarbeitet haben. Nach bestandener Führerprüfung bekommst du deinen Führerschein auf Probe schon bald per Post zugestellt. Damit der Führerschein seine Gültigkeit nach 3 Jahren behält musst du den WAB Kurstag besuchen.
7. WAB Kurs (WeiterAusBildung)
Mit der Führerprüfung ist die Fahrausbildung noch nicht abgeschlossen. Die obligatorische Weiterbildung für Neulenkerinnen und Neulenker umfasst einen WAB Kurstag. Dieser Kurstag muss innerhalb der ersten 12 Monate nach erhalt des provisorischen Führerscheins besucht werden.
Informationen über Kursanbieter findest du unter www.2phasen.ch